Verwaltung

Jede Waldorfschule verwaltet sich autonom, und ihr Rechts- und Wirtschaftsträger ist in der Regel ein gemeinnütziger Verein, dem die Eltern der Schüler und die Lehrer der Schule angehören.

Der Verein fördert und unterstützt gemäß Satzung die Bildung und Erziehung auf der Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners. Der Vereinszweck wird durch die Unterhaltung und den Betrieb der Emil Molt Schule verwirklicht.

Der Vorstand, in dem Eltern und Mitglieder des Lehrerkollegiums vertreten sind, führt die Geschäfte und kann dabei Aufgaben an die Geschäftsführung delegieren.

Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Mitgliederversammlung nimmt u.a. den aktuellen Schulbericht und Geschäfts-/Wirtschaftsbericht entgegen, erörtert die Haushaltsplanung und den Prüfungsbericht, bestellt und entlastet den Vorstand.

Die pädagogische Arbeit der Waldorfschule wird durch die Gesamtheit des Lehrerkollegiums in der Schulführungskonferenz verwaltet. Es gibt keinen Direktor und keine Unterschiede im Rang und der Verantwortung unter den Kollegen. Aus den Reihen der Schulführungskonferenz und des Vorstandes heraus wird die Mitarbeiterdelegation gebildet, die für Personalfragen, Ein- und Ausstellungen zuständig ist.

Das Schulplenum der Emil Molt Schule ist das Forum, in dem sich gewählte Delegierte der Eltern aller Klassen, des Pädagogischen Kollegiums, des Vorstands und der
Oberstufenschüler sowie Gäste regelmäßig treffen, um Themen des Schulalltags zu besprechen und sich über neue Anregungen und Vorhaben auszutauschen.

Der Rahmen des Vereins und der Verwaltung ist in der Satzung der Emil Molt Schule e.V. festgelegt.